Seit gestern gilt in Schleswig-Holstein erneut eine leicht modifizierte Regelung, was die drei G's (geimpft, getestet, genesen) angeht:
- Im Hotel müssen die Gäste bei der Anreise nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder "frisch" getestet sind (Schnelltest)
- Für das Hotel reicht es aus, wenn die "Getesteten" 72 Stunden nach der Anreise einen erneuten negativen Test nachweisen, für den gesamten Aufenthalt im Hotel besteht dann keine weitere Testpflicht
- Für die Innengastronomie, Diskotheken, Kinos, Schifffahrten und ähnliches gilt nach wie vor die Pflicht eines maximal 24 Stunden alten Tests
- Unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht mehr, auch nicht an belebten Orten
Diese Regelung hat vorerst Gültigkeit für vier Wochen. Es gibt nach wie vor mehr als 30 Schnellteststationen auf Sylt, nach meiner Erfahrung beträgt die Wartezeit durchschnittlich 3-5 Minuten.
Bitte helfen Sie uns, indem Sie selbst mit an den einmaligen 72-stündigen Wiederholungstests denken und diesen unaufgefordert vorzeigen, das erleichtert uns die Arbeit massiv!