Das Strandhotel-Sylt Tagebuch unseres Hotels:

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Aktuelles, Anekdoten des Hotels oder einfach nur ein paar persönliche Dinge rund um das Strandhotel Sylt, Wenningstedt und den Alltag auf Sylt erzählen...

COVID-19: nur noch ein weiterer Test nach 72 Stunden

28.06.2021

Seit gestern gilt in Schleswig-Holstein erneut eine leicht modifizierte Regelung, was die drei G's (geimpft, getestet, genesen) angeht: 

  • Im Hotel müssen die Gäste bei der Anreise nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder "frisch" getestet sind (Schnelltest)
  • Für das Hotel reicht es aus, wenn die "Getesteten" 72 Stunden nach der Anreise einen erneuten negativen Test nachweisen, für den gesamten Aufenthalt im Hotel besteht dann keine weitere Testpflicht
  • Für die Innengastronomie, Diskotheken, Kinos, Schifffahrten und ähnliches gilt nach wie vor die Pflicht eines maximal 24 Stunden alten Tests
  • Unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht mehr, auch nicht an belebten Orten

Diese Regelung hat vorerst Gültigkeit für vier Wochen. Es gibt nach wie vor mehr als 30 Schnellteststationen auf Sylt, nach meiner Erfahrung beträgt die Wartezeit durchschnittlich 3-5 Minuten.

Bitte helfen Sie uns, indem Sie selbst mit an den einmaligen 72-stündigen Wiederholungstests denken und diesen unaufgefordert vorzeigen, das erleichtert uns die Arbeit massiv!

Baustelle Villa Mannstedt

26.06.2021

Die Villa Mannstedt erwacht aus ihrem Dornröschenschlaf.

Seit 2017 war die Pension westlich des Strandhotels unbewohnt, in diesen vier Jahren haben zwar schon kleinere Baumaßnahmen stattgefunden, so richtig vorwärts wollte es aber nicht gehen. Es gab immer wieder Diskrepanzen zwischen Bauantrag und Denkmalschutz. Nun gibt es tatsächlich eine Baugenehmigung und es geht los.

Das Haus als solches bleibt bestehen, statt der bisherigen Zimmervermietung werden fünf Ferienwohnungen entstehen, welche gewerblich vermietet werden müssen. Der neue Eigentümer hat in Westerland in der Boysenstrasse bereits mehrere alte Häuser sehr schön saniert.

Leider ist das Strandhotel somit diesen Sommer an Werktagen von 7:00 bis 16:00 Uhr teils mehr, teils weniger direkt davon betroffen. Die Zimmer 22, 23 und 27 haben ihre Fenster leider direkt zur Baustelle ausgerichtet. Alle Gäste, welche wir in diesem Sommer in eines dieser drei Zimmer eingebucht haben, werden wir in den nächsten Tagen per Post anschreiben und ein Sonderkündigungsrecht auf Grund der Situation einräumen.

Wir wussten, dass dieser Moment irgendwann kommen würde, da dieser Fall aber seit Jahren täglich eintreten konnte, machte es leider keinen Sinn vorab eine entsprechende Warnung auszusprechen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und würde mich natürlich freuen, Sie dennoch begrüßen zu dürfen.

COVID-19: ab heute gilt der Regelbetrieb

17.05.2021

Mit dem gestrigen Tag endete die Modellregion in Nordfriesland und somit auch auf Sylt. Daher sind wir ab heute wieder im normalen Regelbetrieb, zusätzlich wurde die Corona-Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein aktualisiert:

Neben den bundesweit bekannten AHA+L Regeln ist in Schleswig-Holstein nun für unsere Gäste folgendes relevant:

  • bei Anreise muss ein negativer Schnelltest (max. 48 Stunden alt, Kinder erst ab 6 Jahren) vorgezeigt werden
  • für die Gastronomie im Innenbereich (auch unser Frühstücks-Buffet!!!) benötigen Sie weiterhin einen Test, der maximal 24 Stunden alt ist
  • "voll Geimpfte" (also 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder nachweislich Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen
  • auf Sylt gibt es inzwischen über 30 Schnelltest-Stationen, die nach wie vor kostenlos sind

Bitte helfen Sie uns, indem Sie selbst mit an die 24-stündigen Wiederholungstests denken und diesen vor dem Frühstück unaufgefordert vorzeigen, das erleichtert uns die Arbeit massiv!

COVID-19: ab 17. Mai wird Modell-Region wird weiter gelockert

12.05.2021

Ganz aktuell:

"Der Kreis Nordfriesland wird die Modellregion ab dem 16.05.2021, 24:00 Uhr, in die neue Landesverordnung überführen.

Die öffentlichen und nicht-öffentlichen Schnellteststellen bleiben wie bisher verpflichtet, dem Kreis täglich ihre Zahlen zu melden. Die anderen Pflichten, die insbesondere den Betrieben durch die Modellregion entstehen, würden dann entfallen.

Mit "Vorlegen eines negativen Testergebnisses" (dann alle 72 Stunden) ist lediglich ein Vorzeigen gemeint. Es muss also keine Dokumentation, Aufbewahrung oder Ähnliches wie bei den Kontaktdaten erfolgen."

Das bedeutet, dass das Sonderkündigungsrecht für Buchungen ab Anreise 17. Mai 2021 entfällt. Bereits sondergekündigte Buchungen für den Mai 2021 lasse ich davon unberührt, allerdings wird es dann - nach derzeitigem Stand - entsprechend für die Buchungen im Juni 2021 kein erneutes Sonderkündigungsrecht geben. Ab kommendem Montag sind dann wieder unsere ganz normalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Grundlage der Buchungen. 

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